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Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder
 

Vom Finanzministerium ist festgelegt, dass Aufmerksamkeiten an Mitglieder den üblichen Rahmen nicht sprengen dürfen. Dieser ist aber für Vereine nicht explizit festgelegt. Finanzämter orientieren sich daher meist an den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien. Demnach galt bis 2015 eine Grenze von 40 Euro als angemessen: Das war die Grenze, bis zu deren Höhe Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfrei Zuwendungen zukommen lassen konnten.

Die Lohnsteuerrichtlinien sehen aber seit 2015 eine neue Grenze für Aufmerksamkeiten von Arbeitgebern an Arbeitnehmer vor, nämlich 60 statt 40 Euro. Allerdings erkennen manche Finanzämter diese neue Grenze für Vereine nicht an. Wer keinen Fehler machen möchte, sollte bei seinem Finanzamt nachfragen.

Was hierbei ganz wichtig ist: Die 60?Euro?Grenze stellt eine Jahresobergrenze dar! Das heißt: Pro Jahr und Mitglied darf für alle Aufmerksamkeiten zusammen diese Grenze nicht überschritten werden!

Beispiel: Sie "gönnen" den Mitgliedern anlässlich des Sommerfestes und der Weihnachtsfeier kleine Geschenke und eine kostenlose Bewirtung. In dem Fall müssen Sie alle Kosten aus beiden Feiern zusammenrechnen und durch die Zahl der teilnehmenden Mitglieder teilen. Mehr als 60 Euro pro Person dürfen dabei dann nicht herauskommen.
 

Wie teuer dürfen Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder sein?
 

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